Aktuelle Impfinformationen

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Vorraussetzung ü 60 Jahre nach STIKO Empfehlung.
Letzte Covid Impfung oder Infektion muss 12 Monate zurückliegen.

Neues zur RSV Impfung (Respiratorische Synzytial-Viren) 

Ein Bezug des Impfstoffs und die Verimpfung zu Kassenlasten sind erst
mit der Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie möglich.
Anfang August 2024 erfolgte die Empfehlung der Ständigen Impfkommission
(STIKO) bezüglich der Standardimpfung für Personen ≥ 75 Jahre sowie zur
Indikationsimpfung von Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren mit
Risikofaktoren gegen das Respiratorische Synzytial-Viren (RSV).


Der G-BA hat spätestens zwei Monate nach Veröffentlichung der STIKO-
Empfehlung eine Entscheidung zur Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie
(SI-RL) zu treffen. Die Frist von zwei Monaten beginnt mit Veröffentlichung der
wissenschaftlichen Begründung der STIKO im Epidemiologischen Bulletin und
läuft somit Anfang Oktober 2024 ab.

Erst die Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) begründet die
Leistungspflicht der Impfung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Mit besonderer Begründung kann der G-BA hierbei von einer Empfehlung der STIKO abweichen.

Ein Bezug des Impfstoffes über den Sprechstundenbedarf und die Verimpfung zu
Kassenlasten ist aus diesem Grund derzeit noch nicht möglich.


Informationen zu den in Deutschland zugelassenen RSV-Impfungen finden Sie in
den Verordnungs-News Nr. 10 Oktober 2023.

Quelle: https://www.kvberlin.de/fuer-praxen/aktuelles/praxis-news/detailansicht/pn240806-2

Wir können Ihnen diese Impfung erst anbieten, wenn der Bundesausschuss darüber entschieden hat, dies wird sich vorraussichtlich noch herauszögern.